Änderungen im Migrationsrecht für Einladende in Bezug auf ausländische Staatsbürger in der Russischen Föderation
Ab 16. Januar 2019 sind Personen oder Institutionen, die eine Einladung für einen ausländischen Bürger nach Russland ausstellen dafür verantwortlich, dass
- Tätigkeit und deklariertes Einreiseziel des ausländischen Staatsbürgers während des Aufenthalts in der Russischen Föderation übereinstimmen.
- die Ausreise nach Ablauf der Aufenthaltsfrist rechtzeitig erfolgt.
Im Fall eines Gesetzesverstoßes werden für
- natürliche Personen zwischen 2.000 und 4.000 Rubel
- die Zuständigen im einladenden Unternehmen zwischen 45.000 und 50.000 Rubel
- juristische Personen zwischen 400.000 und 500.000 Rubel
an Geldbuße fällig.
Like and share this post on social media: